Briefwahl

Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich ein Briefwahlantrag. Bürgerinnen und Bürger der Stadt Langenfeld Rhld., die am Wahlsonntag nicht anwesend sind, haben die Möglichkeit, mit diesem Antrag die Briefwahlunterlagen zu beantragen. Die Unterlagen zur Briefwahl können ab dem 18. April 2017 angefordert werden

Der Briefwahlantrag kann:
  • Online über den Onlinebriefwahlantrag,
  • schriftlich (mittels Fax oder postalisch),
  • elektronisch per E-Mail,
  • mit dem QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung über den Onlinebriefwahlantrag
  • persönlich im Briefwahlbüro im Rathaus der Stadt Langenfeld Rhld. (Zimmer 302)

beantragt werden.

Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.

Die Briefwahlunterlagen werden durch das Wahlamt der Stadt Langenfeld Rhld. ausgestellt. Briefwahlunterlagen können durch die jeweilige Wählerin bzw. den jeweiligen Wähler beantragt werden. Die eigenhändige Unterschrift auf dem Briefwahlantrag ist unbedingt erforderlich. Bei persönlicher Beantragung von Briefwahlunterlagen werden der Wählerin bzw. dem Wähler auch nur die für sie/ihn notwendigen Unterlagen ausgehändigt. Briefwahlunterlagen können im Verhinderungsfall auch von einer bevollmächtigten Person abgeholt werden, sofern eine schriftliche Vollmacht (Vordruck befindet sich auf dem Antrag) vorliegt.

Briefwahlunterlagen können bis Freitag, 12. Mai 2017, 18.00 Uhr, beim Wahlamt der Stadt Langenfeld Rhld. beantragt werden. In besonderen Fällen (z.B. plötzliche Erkrankung mit Attest nachgewiesen) können Briefwahlunterlagen auch noch am Samstag, 13. Mai 2017 zwischen 8:00 Uhr und 13:00 Uhr und am Sonntag, 14. Mai 2017, von 8:00 Uhr bis 15.00 Uhr beim Wahlamt der Stadt Langenfeld Rhld. beantragt werden.

Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, die roten Wahlbriefe in den Hausbriefkasten vor dem Haupteingang des Rathauses, Konrad-Adenauer-Platz 1, oder in die aufgestellte Wahlurne im Foyer in der 3. Etage zu werfen. Dies hilft, Kosten zu sparen!

Bei der für die Bürgerinnen und Bürger kostenfreien Rücksendung der ausgefüllten Briefwahlunterlagen sollten alle Wählerinnen und Wähler darauf achten, die Rücksendebriefe rechtzeitig wieder an die Stadt Langenfeld Rhld. zurückzuschicken oder im Rathaus abzugeben, damit diese fristgerecht im Wahlamt der Stadt Langenfeld Rhld. eingehen. Die zurückgesendeten Wahlbriefe müssen bis spätestens 14. Mai 2017, 18.00 Uhr, wieder im Wahlamt der Stadt Langenfeld sein.

Wahlamt online

Das Wahlamt ist auch online vertreten. Neben der Möglichkeit Briefwahlanträge über den hinterlegten Onlineantrag oder per E-Mail zu stellen, bietet der städtische Internetauftritt auch viele weitere Informationen rund um das Thema Wahlen.

Der bei der Bundestagswahl 2013 erstmalig auf die Wahlbenachrichtigungen aufgetragene QR-Code wird auch bei dieser Wahl wieder auf die Wahlbenachrichtigung gedruckt. Mit diesem QR-Code, der sich auf der oberen rechten Seite der Wahlbenachrichtigung befindet, ist es möglich mit dem Smartphone über das Internet die Briefwahlunterlagen unmittelbar zu beantragen.

Info und Kontakt

Internet: www.langenfeld.de

E-Mail: wahlamt@langenfeld.de

Fax-Nr.: 02173/794-91112

Öffnungszeiten des Wahlamtes

montags bis mittwochs 07.30 Uhr – 17.00 Uhr (durchgehend)
donnerstags 07.30 Uhr – 19.00 Uhr (durchgehend)
freitags 07.30 Uhr – 12.00 Uhr (durchgehend)
samstags 09.00 Uhr – 12.00 Uhr
Freitag, 12.05.2017 07.30 Uhr – 18.00 Uhr (durchgehend)
Samstag, 13.05.2017 08.00 Uhr – 13.00 Uhr
und am Wahlsonntag, 14.05.2017 ab 08.00 Uhr – Wahlende

Standort, Telefonnummern, Ansprechpartner

Das Wahlamt (Briefwahl) ist im Rathaus der Stadt Langenfeld, Konrad-Adenauer-Platz 1, 3. Etage, Zimmer 302 und 303, untergebracht. Innerhalb des Hauses ist der Weg durch Hinweisschilder und Pfeile gekennzeichnet.

Info-Telefon: 02173/794-1111

Fax-Nr.: 02173/794-1112

E-Mail: wahlamt@langenfeld.de

Ansprechpartner:

Frau Sabrina Meyer Telefon 02173/794-1112

Herr Frank Kölzer Telefon 02173/794-1110

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